DSL-Anbieter - Rund um Internetprovider mit DSL-Zugang
 

Was versteht man unter dem Begriff Flatrate bzw. Flatrate-Tarif?

Der Begriff Flatrate bzw. Flatrate-Tarif in Zusammenhang mit einem Internetzugang bedeutet:

Der Internetzugang wird Ihnen für einen bestimmten Pauschalpreis pro Monat überlassen. Mit dem Pauschalpreis sind die Kosten für den Volumentransfer und die Zeit, die Sie im Internet surfen, beglichen. Es ist also egal, wie lange Sie im Internet surfen und wie viel Volumentransfer Sie damit verursachen bzw. wie viel Daten Sie sich aus dem Internet herunterladen oder auf einen anderen Rechner hochladen.

Aus technischen Gründen können Sie z.B. bei einer Leitungsübertragungsgeschwindigkeit von 768 kbit/s nur ein Datentransfer von maximal 8,10 GB in 24 Stunden erreichen.

Es gibt DSL-Anbieter bzw. ISDN-Anbieter, die ihre Internetzugangstarife fälschlicherweise z.B DSL-Flatrate-Tarife bzw. ISDN-Flatrate-Tarife nennen, obwohl sie eigentlich entweder einen Volumen- oder Zeittarif meinen.

Sobald ein DSL-Tarif oder ISDN-Tarif, der für den Internetzugang gedacht ist, als DSL-Flatrate-Tarif oder ISDN-Flatrate-Tarif bezeichnet wird und dann nach Volumen oder Zeit oder beides abgerechnet wird, handelt es sich nicht um einen Flatrate-Tarif, sondern nur um einen DSL- bzw. ISDN-Volumentarif oder DSL- bzw. ISDN-Zeittarif.